Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer
Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer in Bösingfeld, Silixen und Laßbruch
Haus- und Hofflächenprogramm
Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Gemeinde Extertal fördern seit knapp fünf Jahren das Engagement der Immobilieneigentümer in den Ortskernen von Bösingfeld, Silixen und Laßbruch zur Umgestaltung ihrer Fassaden-, Dach- und Hofflächen. Die Zuwendung im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ beträgt maximal 24 EUR pro Quadratmeter umgestaltete Fläche. Förderfähig sind z. B.:
- die Umgestaltung von Fassaden, Dach- und Hofflächen
- die Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden
- die Erneuerung historischer Einfriedungen und Stützmauern
- der Rückbau von untergeordneten baulichen Anlagen wie Garagen und Mauern
Zur Information kann die Bauherrenbroschüre hier eingesehen werden.
Die Gemeinde Extertal freut sich gemeinsam mit heutigen und zukünftigen Immobilieneigentümern die Aufwertung und Belebung der Ortskerne weiter voranzutreiben. Zwar stehen noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung, da jedoch die Städtebauförderung in Extertal endet, sollten Anträge zeitnah eingereicht werden.
Vor Baubeginn an erhöhte steuerliche Begünstigung denken
Innerhalb der Sanierungsgebiete in Bösingfeld und Silixen profitieren Immobilieneigentümer, unabhängig von einer Zuwendung, insbesondere bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen von der erhöhten steuerlichen Begünstigung. Nach den §§ 7 h, 10 f und 11 a des Einkommensteuergesetzes können Aufwendungen für Modernisierung und Instandhaltung an Gebäuden in den Sanierungsgebieten erhöht steuersparend abgesetzt werden. Darunter fallen beispielsweise Arbeitsleistungen – ausgeführt durch ein beauftragtes Fachunternehmen – sowie Materialkosten. Jedoch ist nicht alles absetzbar: Neubau, Grundstückserwerb oder Luxusmodernisierungen sind grundsätzlich nicht begünstigungsfähig.
Wie bei Baudenkmalen können die Modernisierungskosten nach § 7 h innerhalb von zwölf Jahren vollständig beim Finanzamt geltend gemacht werden. Die §§ 10 f und 11 a richten sich an Eigenheimbesitzer bzw. Eigentümer, die entweder Maßnahmen zu 90 % über zehn Jahre oder Erhaltungsaufwand über zwei bis fünf Jahre abschreiben möchten.
Eine wichtige Bedingung ist, dass die hierzu benötigte Modernisierungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Eigentümer bereits vor Baubeginn geschlossen wird. Nach Beendigung des Bauvorhabens und Vorlage der Rechnungen, erhält der Eigentümer eine Bescheinigung der Gemeinde zur Geltendmachung der Aufwendungen beim Finanzamt.
Bei Informationsbedarf stehen die Ansprechpartner der Gemeinde Extertal und der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft gerne zur Verfügung.
Kontakt für Rückfragen:
Gemeinde Extertal
Fachbereich II – Planen und Bauen
Frau Nadine Reineke
Telefon: 05262 / 402-201
E-Mail: n.reineke@extertal.de
DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft
Büro Bielefeld
Herr Heiner Hagemeier
Tel.: 0521/584864-35
Email: heiner.hagemeier@dsk-gmbh.de