Grundsteuer - geänderte Abgabensätze ab 2025
Geänderte Abgabensätze ab 2025
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 den Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Gleichzeitig wurden auch die neuen Grundsteuerhebesätze und die Wassergebühren festgelegt.
Grundsteuern ab 01.01.2025
Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die bisherige Besteuerung des Grundbesitzes für ungerecht und damit für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin haben deutschlandweit die Finanzämter sämtliche bebauten und unbebauten Grundstücke mit einem Grundsteuerwert und einem Grundsteuermessbetrag neu bewertet. Anschließend waren die Kommunen in der Pflicht, neue Hebesätze zu beschließen. Nach einer intensiven Diskussion haben wir in Extertal die folgenden Grundsteuerhebesätze festgelegt:
Grundsteuer A 273 %
Grundsteuer B (Wohnen) 744 %
Grundsteuer B (Nicht-Wohnen) 1.195 %.
Zu den Nicht-Wohngrundstücken gehören unbebaute Grundstücke, Teileigentum, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke. Die Zuordnung erfolgt durch das Finanzamt.
Mit den neuen Hebesätzen ist gewährleistet, dass die Gemeinde im Jahr 2025 exakt die gleiche Gesamtsumme an Grundsteuern erzielt wie im Vorjahr. Es wurde keine Erhöhung vorgenommen. Gleichwohl ergeben sich Verschiebungen hinsichtlich der Steuerbelastung der einzelnen Grundstücke. Das haben das Bundesverfassungsgericht und auch der Bund und das Land NRW als Gesetzgeber so gewollt, um den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz zu verwirklichen.
Im Monat Januar 2025 werden sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuerbescheide mit den neuen Hebesätzen erhalten. Wer schon im Voraus die künftige Grundsteuer ermitteln möchte, kann folgendermaßen rechnen:
neuer Grundsteuermessbetrag (vom Finanzamt durch Bescheid mitgeteilt)
x neuer Hebesatz der Gemeinde
Beispiel 1: Messbetrag für Ackerfläche: 20,00 €
x Hebesatz der Gemeinde (273 %)
= 54,60 € neue Grundsteuer ab 2025
Beispiel 2: Messbetrag für Wohngrundstück: 100,00 €
x Hebesatz der Gemeinde (744 %)
= 744,00 € neue Grundsteuer ab 2025
Beispiel 2: Messbetrag für Nicht- Wohngrundstück: 120,00 €
x Hebesatz der Gemeinde (1.195 %)
= 1.434,00 € neue Grundsteuer ab 2025
Frischwassergebühren ab 01.01.2025
Im Monat Januar 2025 werden ebenfalls die neuen Bescheide über die Wasser- und Abwassergebühren versandt. Leider mussten wir zum 01.01.2025 die Frischwassergebühren von 1,88 €/cbm auf 2,20 €/cbm erhöhen. Die Teuerungsraten für Energie, Material, Fremdlöhne, eigenen Personalaufwand und Kreditzinsen belasten auch das Extertaler Wasserwerk. Daher waren die bisherigen Wassergebühren nicht mehr auskömmlich, um eine stetige und sichere Frischwasserversorgung für Sie zu gewährleisten.
Sollten Fragen zu den Abgaben bestehen, sprechen Sie gern die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung an. Die Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Bescheiden.