Hinweis an alle Grundstückseigentümer

Veröffentlicht am: 21.07.2022

Die Gemeinde Extertal erinnert alle Grundstückseigentümer an die Straßenreinigung und Grundstückspflege.

Halten Sie vor Ihrem Grundstück verlaufende Gehwege unkrautfrei und reinigen Sie regelmäßig die Straßengosse, damit das Regenwasser ordnungsgemäß in die Kanäle ablaufen kann.

Bei der Grundstückspflege ist das sogenannte Lichtraumprofil zu beachten, welches aussagt, dass von allen Grundstückseigentümern, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen, der Pflanzenbewuchs bis zu einer Höhe von 2,30 m nicht über den Gehweg ragen darf (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 m einzuhalten). Grenzt das Grundstück an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,00 m nicht in die Straße hineinragen. Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben.

Korrekturschnitte an Büschen, Hecken und Bäumen sind vorzunehmen, wenn diese in die Gehwegbereiche hineinragen und Straßenhinweisschilder, Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen verdecken, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.