Genehmigung zur Sperrung bzw. Inanspruchnahme des Straßenverkehrsraumes

Genehmigung zur Sperrung bzw. Inanspruchnahme des Straßenverkehrsraumes

Die Inanspruchnahme des Straßenraums, Bürgersteigs und Seitennebenräume bedarf der Genehmigung, da hierdurch der Straßenverkehr durch vom Antragsteller zu treffende Maßnahmen beeinträchtigt wird. Dies ist z. B. bei Festen, Umzügen, Bauarbeiten o.ä. sowie bei Großraum- und Schwertransporten der Fall.



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