Herstellung eines Wasserhausanschlusses

Herstellung eines Wasserhausanschlusses

Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Grundstückseigentümer unter Benutzung eines beim Wasserwerk der Stadt erhältlichen Vordruckes für jedes Grundstück zu beantragen.



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