Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
1. selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
2. selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Notwendige Unterlagen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes,
- Polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) bzw. Nachweis der Beantragung,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (ebenfalls zur Vorlage bei einer Behörde) sowie
- ein aktuelles Lichtbild.
Gebühr:
- für eine unbefristet gültige Reisegewerbekarte: 380,00 Euro
- für eine bis zu 3 Jahren befristet gültige Reisegewerbekarte: 75,00 Euro
- für die Änderung (Erweiterung des Warenkreises) der befristet erteilten Reisegewerbekarte: 10,00 Euro
für die Änderung (Erweiterung des Warenkreises) einer unbefristet gültigen Reisegewerbekarte: 50,00 Euro
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