Vaterschaftsanerkennung

Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Mann, zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, oder der die Vaterschaft anerkannt hat, oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann durch Erklärung in öffentlich beurkundeter Form vor dem Standesamt abgegeben werden und bedarf der Zustimmung der Mutter. Sie ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Die Anerkennung ist schon vor Geburt zulässig. Sie wird mit der Geburt des Kindes wirksam.



Standesamt Nordlippe
Mittelstr. 36
32699 Extertal


Dienstags und donnertags nach vorheriger Terminvereinbarung

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