Wahlen & Volksbegehren

Die Kommunalwahlen finden am 14.09.2025 statt. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) seine Hauptwohnung im Extertal hat.

Für die Wählerinnen und Wähler, die nicht am Wahltag in ihr Wahllokal gehen können oder möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Briefwahlantrag (Wahlschein).

Die Briefwahlunterlagen können schriftlich, per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, online über https://onlinedienste-owl.de/Extertal/Wahlschein oder per E-Mail an k.eichner@extertal.de beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Sollte keiner der Landrats- und/oder Bürgermeisterkandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 28.09.2025 eine Stichwahl statt.


Wahlbekanntmachung über die Kommunalwahlen am 14.09.2025
 

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zu den Kommunalwahlen am 14.09.2025 und einer eventuellen Stichwahl am 28.09.2025
 

Der Wahlausschuss der Gemeinde Extertal hat in seiner 1. Sitzung am 24.09.2024 das Gemeindegebiet der Gemeinde Extertal in 12 Wahlbezirke eingeteilt:

Bekanntmachung Wahlbezirkseinteilung Kommunalwahl 2025

Bekanntmachung der Namen der Beisitzenden und ihrer Stellvertretungen des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss der Gemeinde Extertal hat in seiner 2. Sitzung am 10.07.2025 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden:

Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie der Vertretung der Gemeinde Extertal am 14.09.2025

 


Information für blinde und sehbehinderte Menschen:

Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Menschen, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch über die bundesweite Hotline unter 01805 666456 (nur aus dem deutschen Festnetz) anfordern.


Wahlergebnisse der vergangenen Wahlen in der Gemeinde Extertal und der Region finden Sie unter https://wahl.owl-it.de/



Sie sind wahlberechtigt und wohnen in Extertal? Dann sind Sie herzlich eingeladen, als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer den Ablauf der Wahl und damit ein Stück Demokratie hautnah mitzuerleben.

Besondere Vorkenntnisse brauchen Sie nicht, Sie bekommen von uns alle notwendigen Informationen. Ihre Wünsche zum Einsatzort werden möglichst berücksichtigt. Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein so genanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von zurzeit 40,00 € für Beisitzende und 50,00 € für Wahlvorstehende.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme einer Wahlhelfertätigkeit haben, so melden Sie sich beim Wahlamt der Gemeinde Extertal unter der Rufnummer 05262 402-110 oder per E-Mail an: s.nolting@extertal.de



Wahlen auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei!

Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler*innen ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?

Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler*innen ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?

Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie – ebenso die wissenschaftliche Begleitung des Projekts – vom Bundesministerium des Inneren.

Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW, für den Bereich Westfalen unter 0231 55 75 90 0 anfordern.

Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter: www.bsvw.org/wahlen