Steuerliche Absetzung von Modernisierungs- und Instandsetzungskosten

Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen werden durch den Staat mit Steuervergünstigungen gefördert.

Voraussetzung

1.) Ihr Gebäude muss innerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Ortskern Bösingfeld“/ „Ortskern Silixen“ der Gemeinde Extertal befinden.

2.) Sie – als Eigentümer – wollen Ihr Gebäude im Sinne der Sanierungsziele und der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches und des Einkommensteuergesetzes modernisieren und / oder instand setzen.

3.) Modernisierung ist die Beseitigung von Missständen z.B. mit dem Ziel, es den heutigen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse anzupassen. Modernisierungsmaßnahmen sind z.B. der Einbau eines Bades, einer Heizungsanlage, Austausch von Fenstern, die Erneuerung von Elektroinstallationen, die energetische Sanierung oder die Verbesserung eines nicht zeitgemäßen Wohngrundrisses.

Instandsetzung ist die Behebung von baulichen Mängeln durch Maßnahmen, die einer bestimmungsgemäßen Nutzung eines Gebäudes dienen. Instandsetzung ist z.B. die Erneuerung des Außenputzes, Ersatz schadhafter Bauteile, Ersatz schadhafter Dacheindeckungen.

Instandhaltung (laufende Wertsicherung) eines Gebäudes) und z.B. Erweiterung der Nutzfläche zur Verbesserung der wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit, Anbauten, Ausbauten und einige Arbeitsleistungen sind nicht bescheinigungsfähig.

Auch bei den Außenanlagen sind Maßnahmen neu eingeschränkt steuerbegünstigt.

Nähere Information zu begünstigten und nicht begünstigten Baumaßnahmen, aber auch zu weiteren Voraussetzungen und Vorgaben können Sie in dem „Leitfaden/ Merkblatt“ entnehmen.

Bescheinigung

Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für die Herstellungskosten bei der Sanierung und Instandsetzung eines Gebäudes (§7 EStG) bzw. von Herstellungs- und anteiligen Anschaffungskosten (ohne Erwerbskosten) bei eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen (§10e EStG) setzt eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde (hier: Gemeinde Extertal) voraus.

Die Prüfung sowie eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen Ihrem zuständigen Finanzamt. Bei steuerlichen Fragestellungen im Vorfeld ist darüber hinaus die Beratung durch Ihren Steuerberater zu empfehlen.

Vorgehen

  • Beratung beim Steuerberater/in über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung, bei Architekten, Ingenieuren oder Fachunternehmen über die zu erwartenden Kosten Ihrer geplanten Sanierungsmaßnahmen.
  • Abschluss einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung vor Beginn der Baumaßnahmen. Sowie vorab Stellung des Antrages auf eine Sanierungsvereinbarung. Beide Dokumente finden Sie unter den Punkt Formulare.
  • Beginn der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Änderungen sind 5 Werktage vor Beginn mitzuteilen.
  • Abschluss der Maßnahme und schriftliche Beantragung der Steuerbescheinigung bei der Gemeinde. Der Eigentümer/in legt die Originalrechnungen und Zahlungsbelege vor. Beantragung geschieht durch den „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10 f und 11a des Einkommensteuergesetzes“.

Rechtsgrundlagen

Maßgebend:     §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG), Bescheinigungsrichtlinie in städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW vom 27. Juni 2016

Formulare

„Leitfaden/ Merkblatt“

„Antrag auf eine Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung“

„Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung“

„Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10 f und 11a des Einkommensteuergesetzes“

Alle Formulare sind ausgefüllt, ausgedruckt und unterschieben bei der Gemeinde Extertal, Mittelstraße 36, 32699 Extertal einzureichen.

Auskunft erteilt:

Eckhard Paulmann, Tel.: 05262 402–213, E-Mail: e.paulmann@extertal.de