Restfahrbahnbreite neben haltenden/parkenden Fahrzeugen
Einzuhaltende Restfahrbahnbreite neben haltenden/parkenden Fahrzeugen
Im Hinblick auf die bevorstehenden Wintermonate bittet die Gemeinde Extertal alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, beim Halten und Parken darauf zu achten, dass eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern verbleibt.
Diese Durchfahrtsbreite ist insbesondere erforderlich, damit die Fahrzeuge des Winterdienstes die Straßen sicher befahren und Schnee räumen sowie Streuarbeiten durchführen können. Geringere Restfahrbahnbreiten neben haltenden/geparkten Fahrzeugen können den Winterdienst erheblich behindern und dazu führen, dass Straßen nicht ordnungsgemäß geräumt oder gestreut werden können. Der Ordnung halber ist zu erwähnen, dass im Falle eines Verstoßes Verwarn- oder Bußgelder verhängt werden können; je nach Situation kann auch das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeugs erforderlich werden.
Die erforderliche Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern ist dabei keine ausschließlich winterbedingte Anforderung. Sie entspricht vielmehr dem in der Rechtsprechung etablierten Richtwert zur Beurteilung enger Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), an denen das Halten und Parken unzulässig ist.
Die Gemeinde Extertal dankt Ihnen für Ihren Beitrag zu einem sicheren und reibungslosen Winterdienst.