Gemeinde Extertal droht der Sparkommissar
Die finanzielle Situation der Gemeinde Extertal ist mehr als bedrohlich. Das in der jeweiligen Jahresbilanz ausgewiesene Eigenkapital der Gemeinde hat sich von 2008 bis 2013 um fast 10 Mio. Euro auf unter 3,5 Mio. Euro reduziert.
Nach 2005 hatte die Gemeinde im Jahr 2010 erneut ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufgestellt. Aufgrund erwarteter höherer Landeszuweisungen ging man davon aus, dass ab dem Jahr 2014 Jahresüberschüsse erwirtschaftet würden, wodurch das Eigenkapital wieder aufgestockt worden wäre. Nun steht fest, dass auch das Haushaltsjahr 2014 mit einem Defizit abschließen wird.
Mehr als dunkle Winterwolken breiten sich über das Zahlenwerk des Haushaltes 2015 aus. Nach der aktuellen Planung - die offizielle Einbringung des Haushaltes erfolgt in der Ratssitzung am 18.12.2014 - besteht ein Defizit in Höhe von 800.000 €.
Die wesentliche Ursache dieser Entwicklung ist die im Verhältnis zum Vorjahr um mehr als 600.000 € gestiegene Kreisumlage. Weiterhin treten erhebliche Mehrbelastungen im sozialen Bereich auf, insbesondere für die Versorgung der asylbegehrenden Flüchtlinge.
Einen solchen Haushalt würde der Kreis Lippe nicht genehmigen. Zudem muss die Verlängerung des HSK beantragt werden. Auch hier bestünde keine Aussicht auf Erfolg. Mit jedem weiteren Jahresverlust mindert sich das Eigenkapital weiter. Ist dieses vollständig aufgebraucht, ist die Gemeinde nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung überschuldet.
Ein nicht genehmigungsfähiger Haushalt oder gar eine Überschuldung bedeuten, dass sich die Kommune im sog. Nothaushalt befindet. Sie darf dann absolut nur noch die Ausgaben leisten, zu denen sie kraft gesetzlicher Bestimmungen oder unkündbarer Verträge verpflichtet ist. Jedwede freiwillige Leistung wäre untersagt.
Die Aufsichtsbehörde würde strenge Auflagen zur Haushaltskonsolidierung formulieren. Diese können sogar von der Aufsichtsbehörde im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten der Gemeinde durchgeführt werden.
Darüber hinaus kann die Bezirksregierung einen sog. Sparkommissar beauftragen, der die Aufgaben des Gemeinderates übernimmt.
Das gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.
Damit die Gemeinde überhaupt eigenständig handlungsfähig bleiben kann, muss unmittelbar für das Haushaltsjahr 2015 das Ruder herumgerissen werden.
Die Gemeinde hat in der Vergangenheit schon erhebliche Einsparungen im Ausgabenbereich vorgenommen. Alle Ausgaben müssen jedoch nochmals strengsten Prüfkriterien unterzogen werden. Das wird im Zuge der Haushaltsberatungen geschehen.
Gleichwohl muss das drohende Defizit für 2015 in Höhe von 800.000 € aufgefangen werden. Es ist daher zwingend erforderlich in diesem Umfang das Gesamtaufkommen der Abwassergebühren 2015 anzuheben. Durch eine Änderung der Kalkulationsbasis soll der Abwasserbereich einen Überschuss in dieser Größenordnung erzielen, der anschließend an den Gemeindehaushalt ausgezahlt wird. Auf die Bürger werden dadurch erhebliche Mehrbelastungen zukommen.
Wenn die Gemeinde diese unangenehme Maßnahme jetzt nicht selbst trifft, wird das in Kürze der Sparkommissar in einem noch größeren und von den Gemeindegremien nicht mehr kontrollierbaren Umfang tun.
Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang, dass auch die Frischwassergebühr ab dem Jahr 2015 erhöht werden muss, weil das Wasserwerk dringend mehr Einnahmen benötigt, um die notwendigen Unterhaltungsarbeiten leisten zu können.