Informationen zur Grundsteuerreform
Ab Mai erhalten Sie vom Finanzamt ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie in hier
Die für die Erklärung benötigten Informationen, z.B. Flurstücksnummer, Grundbuchnummer, Grundstücksfläche oder Bodenrichtwert, finden Sie im Grundsteuerportal