Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes

Veröffentlicht am: 06.07.2020

Von der im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung beschlossenen Senkung der Mehrwertsteuer vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 werden auch die Kunden des Extertaler Wasserwerkes profitieren.

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 5 % (statt 7 %) gilt für sämtliche Verbräuche des Jahres 2020. Das Wasserwerk wird den Kunden wie gewohnt den nächsten Jahres-Gebührenbescheid mit dem Zählerstand vom 31.12.2020 übersenden. Nach dem Stand der Gesetzgebung gilt für den gesamten Ablesezeitraum der dann gültige Steuersatz von 5 %. Wichtig ist, dass alle Kunden zum Jahresende ihre Zähler ablesen und der Gemeinde mitteilen. Entsprechende Ablesekarten werden wie in den Vorjahren auch im Monat November 2020 an sämtliche Haushalte geschickt.

Die Kunden müssen nichts weiter tun, um von der Mehrwertsteuerreduzierung zu profitieren. Eine Zwischenablesung ist nicht erforderlich.

Die Abschlagszahlungen sollen nicht angepasst werden, weil dadurch für die Gemeinde unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden. Die gezahlten Abschläge werden selbstverständlich zum Jahresende in voller Höhe verrechnet.