Baugenehmigung

Baugenehmigungsbedürftige Anlagen

§ 63 Bauordnung NRW

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen, die der Geltung der Bauordnung unterfallen, bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Bauaufsichtsbehörde ist nicht die Gemeinde Extertal, sondern der Kreis Lippe.

Von der Baugenehmigungspflicht ausgenommen sind die genehmigungsfreien Vorhaben (§ 65 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen) und die Vorhaben, die der Genehmigungsfreistellung (§ 67 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen) unterliegen.

In der Regel werden Bauanträge durch den Kreis Lippe nur im vereinfachten Verfahren (§ 68 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen) geprüft.

Die Gemeinde Extertal wird im Vorlauf des Genehmigungsverfahrens gegenüber den Bürgern allgemein beratend tätig und muss im Zusammenhang der Erteilung der Baugenehmigung durch den Kreis Lippe für das Bauvorhaben eine Gemeindliche Stellungnahme abgeben sowie das Gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Die Bauanträge sind direkt beim Kreis Lippe einzureichen. Sofern diese dennoch bei der Gemeinde Extertal eingereicht werden, werden diese an den Kreis Lippe weitergereicht.

Kontakt Kreis Lippe:                 Kreis Lippe 
                                               Der Landrat
                                               Felix-Fechenbach-Straße 5 
                                               32756 Detmold 
                                               Tel,: 05231 / 62 – 6111 
                                               www.lippe.de

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