Lernmittelfreiheit

Jeder Schülerin und jedem Schüler werden die für den Unterricht erforderlichen Schulbücher unentgeltlich leihweise überlassen. Die Eltern sind lediglich verpflichtet, Schulbücher in Höhe von 1/3 des jeweiligen Durchschnittbetrages nach Vorgabe der Schule zu beschaffen.

Der Durchschnittsbetrag entspricht den gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr erforderlichen Schulbücher. Die Überschreitung von Durchschnittsbeträgen in einzelnen Klassen einer Schule ist zulässig, wenn ein Ausgleich innerhalb der Schule gewährleistet ist und der Gesamtrahmen der festgesetzten Durchschnittsbeträge nicht überschritten wird.

Der Eigenanteil der Eltern beträgt pro Schuljahr

für die Grundschule         12,00 €
für die Sekundarstufe I     26,00 €

Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten vom Jobcenter Lippe automatisch einen Zuschuss für die Schulaustattung ihres Kindes in Höhe von

70,00 €  zum 01.08.
30,00 €  zum 01.02.

Empfänger von Wohngeld, Grundsicherung und Kinderzuschlag können einen Antrag auf Bildung und Teilhabe für die Bezuschussung der Schulausstattung bei der Gemeinde Extertal,

Sabine Brüggemann, Rathaus Extertal, 1. Obergeschoss Zimmer 108 oder
Astrid-Viktoria Stork, Zimmer 102

stellen.

 

Lernmittelfreiheit für Schüler, die Schulen in Niedersachsen besuchen:

Schüler, die Schulen in Niedersachsen besuchen und einen Anspruch auf Übernahme der entsprechenden Fahrtkosten haben, werden bei der Lenrmittelfreiheit gleich behandelt wie Schüler in NRW, d. h. die Eltern haben nur den in NRW gesetzlich festgelegten Eigenanteil zu tragen.

In welcher Höhe besteht ein Anspruch auf Erstattung von Kosten für Schulbücher?

Höchstens bis zur Höhe des Durchschnittsbetrages abzüglich des Eigenanteils.
Der Eigenanteil der Eltern beträgt ein Drittel des Durchschnittsbetrages.

Der Durchschnittsbetrag für

- Ausbildungsvorbereitung Vollzeit bis zu                       78 €
- Berufsfachschule
  - einjährig bis zu                                                           109 €
  - zweijährig bis zu                                                         163 €
  - dreijährig bis zu                                                          234 €
- Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) bis zu                 71 €

Wenn in der Schule in Niedersachsen eine Leihe von Schulbüchern möglich ist, werden die Kosten für die Leihe zugrunde gelegt.

Antrag: an Gemeinde Extertal, Der Bürgermeister, Postfach 11 51, 32695 Extertal mit Schulbuchzettel und Quittung über die angeschafften Schulbücher

Die obigen Ausführungen zu Bildung und Teilhabe für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wohngeld, Grundsicherung und Kinderzuschlag gelten entsprechend.

Sprechzeiten:

montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 bis 17:00 Uhr.

Informationen zum Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe



Kontakte:

05262/402-316 u. - 112