Gewerbezentralregister (Auskünfte, Auszüge und Bescheinigungen)
Auskunft aus dem Gewerberegister
Grundsätzlich darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister an jedermann nur über den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit von Gewerbetreibenden erteilt werden. Darüber hinausgehende Angaben dürfen nur dann erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht wird.
Anfragen können persönlich oder schriftlich gestellt werden. Telefonische Auskünfte sind unzulässig und werden nicht erteilt.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister enthält Verwaltungsentscheidungen über:
- Gewerbeuntersagungen
- Rücknahmen von Erlaubnissen und Konzessionen
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe
- Bußgeldentscheidungen mit Gewerbebezug
- Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird benötigt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit für gewerbliche Erlaubnisse oder für eine Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nachgewiesen werden muss. Auch private Auftraggeber verlangen in Einzelfällen Auszüge aus dem Gewerbezentralregister.
Gebühren:
Gewerberegisterauskunft 20,00 €
Gewerbezentralregister 13,00 €
Kontakte: