Informationen zur Straßenbeleuchtung

Veröffentlicht am: 12.11.2019

Der Dienstleister  von der Westfalen Weser Netz GmbH hat die Weiterentwicklung des Webportals für die Direktschaltung der in den Nachtstunden abgeschalteten Straßenbeleuchtungsanlagen eingestellt.

Aus diesem Grund hat die Westfalen Weser Netz GmbH zum 31.12.2019 den Vertrag für die Nutzung des Webportals für die Direktschaltung der in den Nachtstunden abgeschalteten Straßenbeleuchtungsanlagen mit der Gemeinde Extertal und anderen Kommunen gekündigt. 

Die erfreuliche Mitteilung ist, dass dieser Service, zumindest vorläufig, weiterhin für Veranstaltungen, aber nicht mehr für Direktschaltungen in  Notfallsituationen, ab dem 01.01.2020 genutzt werden kann; aber nur über die Westfalen Weser Netz GmbH. 

Die Anträge für die Direktschaltung der in den Nachtstunden abgeschalteten Straßenbeleuchtungsanlagen in Extertal für Veranstaltungen nimmt die Gemeinde Extertal (info@extertal.de)  weiterhin gern entgegen und leitet diese zur Bearbeitung an die Westfalen Weser Netz GmbH weiter.

Voraussetzung für die Direktschaltung der in den Nachtstunden abgeschalteten Straßenbeleuchtungsanlagen in Extertal ab dem 01.01.2020  ist, dass die Westfalen Weser Netz GmbH  Anfang eines jeden Jahres davon unterrichtet wird, welche Direktschaltung der in den Nachtstunden abgeschalteten Straßenbeleuchtungsanlagen in Extertal für Veranstaltungen erfolgen soll. 

Sollten diese Anträge nicht rechtzeitig über die Gemeinde Extertal bei der Westfalen Weser Netz GmbH eingehen, ist es leider nicht möglich, die Direktschaltung der in den Nachtstunden abgeschalteten Straßenbeleuchtungsanlagen in Extertal für die jeweils beantragte Veranstaltung durchzuführen. 

Die Kosten für die v. g. Direktschaltung der in den Nachtstunden abgeschalteten Straßenbeleuchtungsanlagen in Extertal werden auf Grundlage des Beschlusses aus Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 11.12.2017 erhoben.