Führerscheinumtausch
Die Beantragung für den Führerscheinumtausch erfolgt in den Bürgerbüros (nicht beim Kreis Lippe!)
Folgende Fristen gelten für den Führerscheinumtausch (Kartenführerschein):
Ausstellungsjahr: Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
1999 – 2001 19. Januar 2026
2002 – 2004 19. Januar 2027
2005 – 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 – 18.01.2013 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Bearbeitungsgebühren:
Umschreibung Führerschein 32,80 €
Umschreibung (Namensänderung) 32,80 €
Umschreibung Fahrzeugscheine 11,10 € Adressänderung bei Umzug
Verlängerung befristete Fahrererlaubnis 51,40 €
Für die Beantragung eines neuen Führerscheines wird ein biometrisches „Papier“-Passbild benötigt. Ein digitales Passbild kann nicht verarbeitet werden.
Papierführerscheine (grau/rosa) sind nicht mehr gültig. Die Frist für den Umtausch endete am 19. Januar 2025. Noch nicht umgetauschte Papierführerscheine können aber weiterhin umgetauscht werden. Auch hier gilt:
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.