Wahlen & Volksbegehren


Die Kommunalwahl in der Gemeinde Extertal hat am 14.09.2025, die Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters am 28.09.2025, stattgefunden.

Die Ergebnisse der beiden o. g. Wahlen finden Sie unter https://wahl.owl-it.de/kw2025/05766028/praesentation/index.html 


Das Ergebnis der Stichwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Extertal hat der Wahlausschuss am 29.09.2025 festgestellt:

Bekanntmachung Wahlergebnis Stichwahl des Bürgermeisters am 28.09.2025


Die Ergebnisse der Wahl des/der Bürgermeisters/in und der Ratswahl der Gemeinde Extertal hat der Wahlausschuss am 15.09.2025 festgestellt:

Bekanntmachung Wahlergebnis des/der Bürgermeisters/in am 14.09.2025

Bekanntmachung Wahlergebnis Ratswahl am 14.09.2025


 

Der Wahlausschuss der Gemeinde Extertal hat in seiner 1. Sitzung am 24.09.2024 das Gemeindegebiet der Gemeinde Extertal in 12 Wahlbezirke eingeteilt:

Bekanntmachung Wahlbezirkseinteilung Kommunalwahl 2025

Bekanntmachung der Namen der Beisitzenden und ihrer Stellvertretungen des Wahlausschusses


Information für blinde und sehbehinderte Menschen:

 

Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Menschen, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch über die bundesweite Hotline unter 01805 666456 (nur aus dem deutschen Festnetz) anfordern.


Wahlergebnisse der vergangenen Wahlen in der Gemeinde Extertal und der Region finden Sie unter https://wahl.owl-it.de/



Sie sind wahlberechtigt und wohnen in Extertal? Dann sind Sie herzlich eingeladen, als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer den Ablauf der Wahl und damit ein Stück Demokratie hautnah mitzuerleben.

Besondere Vorkenntnisse brauchen Sie nicht, Sie bekommen von uns alle notwendigen Informationen. Ihre Wünsche zum Einsatzort werden möglichst berücksichtigt. Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein so genanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von zurzeit 40,00 € für Beisitzende und 50,00 € für Wahlvorstehende.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme einer Wahlhelfertätigkeit haben, so melden Sie sich beim Wahlamt der Gemeinde Extertal unter der Rufnummer 05262 402-117 oder per E-Mail an: L.Fandrich@extertal.de
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Wahlen auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei!

Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler*innen ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?

Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler*innen ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?

Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie – ebenso die wissenschaftliche Begleitung des Projekts – vom Bundesministerium des Inneren.

Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW, für den Bereich Westfalen unter 0231 55 75 90 0 anfordern.

Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter: www.bsvw.org/wahlen